Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug

Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen.
Seit 2002 unterliegen Bauleistungen der sogenannten Bauabzugssteuer.
Mit einer Freistellungsbescheinigung können sich Vermieter und Unternehmer von dieser Steuerabzugspflicht befreien.

Freistellungsbescheinigung

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